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WI data GmbH

Obermühle 10
6340 Baar
+41 41 755 26 76

1. Präambel

1.1 Die WI data ist eine GmbH mit Sitz in Neuheim. Die WI data GmbH liefert Hard- und Software und erbringt IT-Dienstleistungen im Bereich Aviatik.

1.2. Die WI data GmbH bietet neben Business Software für KMU auch Softwarelösungen für CAMO & MRO zur Erfüllung der EASA Part-M, Part-145 Anforderungen an.

2. Anwendungsbereich

2.1 Diese AGB gelten vollumfänglich für den gesamten Geschäftsbereich zwischen WI data GmbH und dem Kunden. Sie gehen früheren Vereinbarungen, den Angaben während der Vertragshandlungen sowie abweichender Korrespondenz etc. vor. Änderungen sind nur gültig, wenn sie nachträglich, in einem schriftlichen, von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Dokument und unter Bezug auf diese AGB erfolgen.

2.2 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden als Anhang einen integrierenden Bestandteil des zwischen der WI data GmbH und dem Kunden geschlossenen Individualvertrages. Sie regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit dem Abschluss, dem Inhalt und der Abwicklung des Individualvertrages.

2.3 Die WI data GmbH kann ihre Leistungen gegenüber dem Kunden selbst oder durch Dritte erbringen.

3. Vertragsabschluss

3.1. Offerten von WI data GmbH sind für die darin genannte Frist verbindlich.

3.2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche, mündliche oder konkludente Annahmeerklärung des Kunden zustande.

3.3. Erfolgt die Annahmeerklärung mündlich oder durch konkludentes Verhalten des Kunden, wird WI data GmbH dem Kunden eine Auftragsbestätigung zustellen. Ohne Widerspruch innerhalb von 5 Arbeitstagen gilt deren Inhalt als für beide Parteien verbindlich.

4. Vertragsgegenstand

4.1 Die WI data GmbH erbringt IT-Dienstleistungen im Bereich Aviatik, wie beispielsweise Projektleitung, Beratung, Koordination, Evaluation, Erstellung von Grundkonzepten sowie den Vertreib von Hard- und Software. Der Vertragsgegenstand wird im Individualvertrag (Auftragsbestätigung oder schriftliches Vertragswerk) detailliert geregelt.

4.2 Die Verträge betreffend Lizenzierung von Drittsoftware werden direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Lieferanten abgeschlossen.

4.3 Offerten der WI data GmbH sowie deren Pflichtenhefte bilden integrierende Bestandteile des Individualvertrages.

4.4 Bei einem Widerspruch zwischen den genannten Dokumenten gilt die folgende Rangordnung:
Individualvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Offerte
Pflichtenheft

5. Preise und Finanzielles

5.1. Die von der WI data GmbH offerierten Preise verstehen sich als Nettopreise in Schweizer Franken exclusiv Verpackung, Versandkosten und Mehrwertsteuer. Wir behalten uns vor, unsere Preise jederzeit an die aktuellen Marktbedingungen anzupassen.

5.2. Die Entschädigung für die Leistungen der WI data GmbH ergibt sich gemäss den Bestimmungen im Individualvertrag.

5.3. Wenn im Individualvertrag kein Pauschalpreis vereinbart wird, werden die Leistungen der WI data GmbH nach Aufwand berechnet.

5.4. Zusätzlich zu den vereinbarten Leistungen sind vom Kunden die staatlichen Gebühren und Steuern (wie beispielsweise Mehrwertsteuer) sowie Auslagen und Spesen der WI data GmbH zu bezahlen.

5.5. Erfolgt die Verrechnung nach Aufwand, ist die WI data GmbH berechtigt, die vereinbarten Stundenansätze sowie die Ansätze für Spesen jeweils auf das Jahresende unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von 1 Monat anzupassen. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, kann er den Vertrag vorzeitig auf den Zeitpunkt der Gebührenanpassung schriftlich kündigen.

5.6. Ist ein Pauschalpreis vereinbart, erfolgt die Rechnungstellung entsprechend den Vereinbarungen im Individualvertrag.

5.7. Änderungen der definierten Voraussetzungen oder unrichtige oder unvollständige Mitwirkung des Kunden können zu Mehraufwendungen der WI data GmbH führen. Die WI data GmbH wird den Kunden so früh wie möglich auf solche Mehraufwendungen aufmerksam machen. Wenn im Individualvertrag nichts anderes vereinbart wird, werden diese Mehraufwendungen nach Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt, auch wenn ein Pauschalpreis vereinbart wurde.

5.8. Sofern nichts abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen, auch wenn Teilleistungen fakturiert werden, jeweils innert 20 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten. Die WI data GmbH behält sich das Recht vor, diese Zahlungsfrist zu verkürzen. Für verspätete Zahlung wird ohne vorgängige Mahnung ein Verzugszins in der Höhe von 6% p.a. berechnet.

5.9. Preisnachlässe auf den Rechnungsbetrag bei Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist oder bei Barzahlung (Skonti) sind ausgeschlossen.

5.10. Falls die WI data GmbH ihren Kunden Kredite gewährt, legt die WI data GmbH die Bedingungen wie beispielsweise Kreditlimiten fest. Die Kreditlimiten werden laufend überprüft, eine Anpassung an das Geschäftsvolumen ist möglich.

5.11. Die Annahme und Ausführung von Aufträgen kann bei Zweifeln an der Bonität oder Ablehnung einer Versicherungsdeckung durch die Kreditversicherung jederzeit von einer Sicherstellung oder Vorauszahlung abhängig gemacht werden.

6. Lieferung und Versand von Hardware und Direktabholung

6.1. Bestellungen welche bis spätestens 17.30 Uhr bei der WI data GmbH eintreffen, werden am darauffolgenden Werktag ausgeliefert, sofern die Produkte ab Lager verfügbar sind.

6.2. Direktabholungen in unserem Lager sind von 8.00 – 12.00 Uhr und von 13.30 - 16.30 Uhr (Montag bis Freitag, ausgeschlossen sind Feiertagen) möglich. Zu Ihrer und unserer Kontrolle, muss die abholende Person einen amtlichen Ausweis zur Identifikation vorweisen.

6.3. Es ist unser Ziel, die von uns genannten und sorgfältig berechneten Lieferfristen auch bei Auftreten von Schwierigkeiten einzuhalten. Treten dennoch Lieferverzögerungen auf, begründen diese keine Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.

6.4. Lieferung resp. Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden.

6.5. Weisen Lieferungen allfälligen Transportschäden oder -verluste auf, so muss der Kunden vom Transporteur ein Protokoll erstellen lassen und dieses der WI data GmbH sofort, spätestens aber 3 Tage nach Lieferung, zustellen. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, gilt die Lieferung als korrekt erfolgt.

7. Haftung

7.1. Die WI data GmbH haftet ausschliesslich für Schäden, welche sie dem Kunden im Rahmen der Erfüllung des Vertrages absichtlich oder grob fahrlässig zufügt. Die Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist summenmässig beschränkt auf die Vergütung, welche der Kunde der WI data GmbH im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses für ihre Leistungen zu entrichten hat. Eine weitergehende Haftung besteht nicht.

8. Gewährleistung(Garantie)

8.1. Mit der Abnahme gemäss Ziff. 9 des vorliegenden Vertrages gilt die Leistung der WI data GmbH als vom Kunden akzeptiert. Sämtliche Gewährleistungsansprüche werden, soweit gesetzlich zulässig, wegbedungen.

8.2. Insbesondere kann die WI data GmbH keine Gewähr übernehmen für die Leistungen und Produkte Dritter, welche sie im Rahmen ihrer Beratungsdienstleistungen empfiehlt. Diese Bestimmung gilt auch für den Fall, dass die WI data GmbH bei der Erstellung von Software beratend mitwirkt.

8.3. Sollten Dritte gegen den Kunden wegen angeblich ihnen gehörender Schutzrechte an Werken, welche Wi die data GmbH im Auftrag des Kunden erstellt hat, Ansprüche geltend machen, wird WI data GmbH auf eigene Kosten die Verteidigung führen und die dem Kunden durch Gerichtsurteil auferlegten Kosten und Schadenersatzleistungen übernehmen, wenn der Kunde die WI data GmbH sofort über den erhobenen Anspruch unterrichtet und zur Führung der Verteidigung, einschliesslich Abschluss eines Vergleiches, ermächtigt hat. Die WI data GmbH hat das Recht, auch andere Vorkehrungen zu treffen, um die Schutzrechtsverletzungen zu beseitigen.

8.4. Für den Vertrieb von Produkten und deren Funktionalität übernimmt die WI data GmbH keine Haftung. Ansprüche des Kunden beschränken sich auf den Umfang der Gewährleistung des Herstellers.

8.5. Die Hersteller-Garantie kommt zur Anwendung, wenn die WI data GmbH Produkte von Dritten bezieht und dem Kunden weiterveräussert. Die Hersteller-Garantie erlischt, wenn der Kunde die elektronischen Artikel wie beispielsweise CPU, Memory, Grafikkarten, Harddisks usw. nicht in einer antistatischen Hülle verpackt zurückgibt.

8.6. Für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen von Drittanbietern ist der Kunde verantwortlich. Soweit nicht anders vereinbart ist, übernimmt die WI data GmbH keine Haftung dafür, dass die gelieferten Drittsoftwareprodukte nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen. Der Kunde ist verpflichtet, der WI data GmbH unverzüglich mittzuteilen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden.

8.7. Der Kunde ist verpflichtet, vor der Rücksendung von seinen Daten Sicherungskopien zu erstellen.

8.8. Die Gewährleistung bei Hardwareprodukten erstreckt sich auf alle innerhalb der vereinbarten Garantiefrist auftretenden Sachmängel, sofern diese nachweisbar ihre Ursache in schlechtem Material oder fehlerhafter Fabrikation haben.

8.9. Die WI data GmbH behält sich das Recht vor, bei einem Sachmangel zu entscheiden ob das Produkt repariert werden soll, ein Ersatzprodukt geliefert wird oder der Kaufpreis zurückerstattet wird. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere die Haftung für Kosten der Demontage oder Neumontage sowie für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferte Ware selbst, deren Gebrauch oder deren Mängel entstehen, wird abgelehnt.

8.10. Allfällige Änderungen oder Instandstellungsarbeiten an Softwareprodukten, die ohne die schriftliche Zustimmung der WI data GmbH erfolgen sowie die Nichteinhaltung der Installations- und Betriebsbedingungen heben unsere Gewährleistungspflicht auf.

8.11. Bei technischen Problemen im Zusammenhang mit von WI data GmbH gelieferten Produkten, ist der Kunde verpflichtet zuerst die mitgelieferten Gebrauchsanleitungen zu konsultieren.

8.12. Reklamationen sind spätestens 3 Tage nach Erhalt der Ware anzubringen.

9. Abnahme

9.1. Die folgenden Bestimmungen regeln ausschliesslich die Abnahme der Leistungen von WI data GmbH, welche im Individualvertrag detailliert geregelt werden. Die Leistungen von Dritten, wie Soft- und Hardwarelieferanten werden in einem eigenen Verfahren abgenommen.

9.2. Nach Installation der Programme und /oder Hardware folgt eine Abnahmeperiode von einem Monat. Während dieser Frist hat der Kunde die von WI data GmbH erstellten Arbeitsergebnisse zu gebrauchen und auf eventuelle Mängel zu überprüfen.

9.3. Innerhalb der Abnahmeperiode wird von den Parteien auf Anzeige hin die Leistung abgenommen. Die Parteien halten die Ergebnisse der Abnahme im Abnahmeprotokoll fest, das von beiden Parteien unterzeichnet wird und dessen Datum als Abnahmedatum im Sinne des Vertrages gilt.

9.4. Festgestellte Mängel werden im Abnahmeprotokoll nach dem jeweiligen Leistungserbringer kategorisiert. Es ist Sache des Kunden, die Behebung von Mängeln, welche an einer Leistung eines Dritten wie beispielsweise des Lieferanten von Soft- oder Hardware bestehen, mit diesem selbst zu koordinieren. Wünscht der Kunde, dass die WI data GmbH in diesem Zusammenhang Leistungen erbringt, ist dies im Individualvertrag zu vereinbaren und separat zu vergüten.

9.5. Zeigen sich bei der Prüfung Mängel an Leistungen der WI data GmbH, welche im Pflichtenheft oder Indvidualvertrag als „Muss“ bezeichnet wurden (wesentliche Mängel), wird die Abnahme zurückgestellt. Der Kunde setzt der WI data GmbH ohne Versäumnis eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel. WI data GmbH beseitigt die Mängel innerhalb der gesetzten Frist und zeigt dem Kunden den Abschluss der Verbesserung unverzüglich an. Darauf wird die Leistung innert Monatsfrist nochmals abgenommen. Zeigen sich keine wesentlichen Mängel mehr, dann ist die Leistung mit Abschluss dieser Prüfung abgenommen.

9.6. Gelingt es der WI data GmbH nach zweimaliger Nachbesserung nicht, einen wesentlichen Mangel zu beheben, hat der Kunde ausschliesslich das Recht, auf die Abnahme der nicht korrekt erbrachten Leistung zu verzichten und sich bereits dafür geleistete Zahlungen zurückerstatten zu lassen.

9.7. Zeigen sich bei der gemeinsamen Prüfung andere (unwesentliche) Mängel an einer Leistung der WI data GmbH, findet die Abnahme gleichwohl statt. WI data GmbH wird die im Abnahmeprotokoll festgehaltenen Mängel innert angemessener, im Protokoll festzuhaltender Frist beheben.

9.8. Verweigert der Kunde seine Mitwirkung an der Abnahme, gilt die Leistung mit Ablauf der in Ziff. 9.2 genannten Frist als abgenommen.

10. Geistiges Eigentum

10.1. Wenn im Individualvertrag nichts anderes vereinbart wird, gehen die Schutzrechte an den Arbeitsresultaten, welche die WI data GmbH im Rahmen der Vertragserfüllung ausschliesslich für den Kunden erstellt, mit deren Entstehen auf den Kunden über.

10.2. DI WI data GmbH ist jedoch berechtigt, das im Rahmen der Vertragserfüllung erlangte Know-how unbeschränkt auch nach der Beendigung des Vertrages weiter zu verwenden.

10.3. Die WI data GmbH garantiert, dass sie selbst über alle Rechte verfügt, welche sie dem Kunden im Rahmen der Erfüllung des Vertrages überträgt. Insbesondere garantiert sie, dass sie nur Arbeitnehmer und sonstige Hilfspersonen einsetzt, welche ihre Rechte am Arbeitsergebnis gemäss Art. 16 URG vertraglich an die WI data GmbH abtreten, weshalb diese dann auf den Kunden übergehen können.

10.4. Die Rechte an allen von der WI data GmbH angewandten und eingesetzten und von ihr entwickelten Methoden, Verfahren oder Werkzeugen stehen ausschliesslich der WI data GmbH zu.

10.5. Eine allfällige Weiternutzung der erwähnten Methoden, Verfahren oder Werkzeuge durch den Kunden, muss im Individualvertrag vereinbart werden und ist separat zu vergüten. Ein Verstoss gegen diese Bestimmung stellt eine schwerwiegende Verletzung der vertraglichen Pflichten der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unter anderem einen Verstoss gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c UWG dar.

10.6. Die WI data GmbH ist berechtigt, für jeden Verstoss gegen diese Bestimmung eine Konventionalstrafe in der Höhe von CHF 10'000.-- pro schädigendem Ereignis zu fordern. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit den Kunden aber in keinem Fall von seiner Pflicht zur Erfüllung des Vertrages. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schadenersatzansprüchen sowie die gerichtliche Geltendmachung der Erfüllung des Vertrages bleiben ausdrücklich vorbehalten.

11. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der WI data GmbH (Vorbehaltsware).

12. Datenschutz und Datensicherheit

12.1. Die WI data GmbH wird im Rahmen des Vertrages gemäss den Bestimmungen der Geheimhaltung für den Datenschutz und die Datensicherheit auf ihrer Seite sorgen.

12.2. In der Sphäre des Kunden wird dieser selbst sämtliche notwendigen Datenschutz- und Datensicherheitsmassnahmen organisatorischer, technischer oder rechtlicher Natur vorkehren. Die Umsetzung eines funktionierenden Backup-Konzepts ist Sache des Kunden.

12.3. Sollen besondere Datenschutz- und / oder Datensicherheitsmassnahmen von Seiten des Kunden gewünscht werden, bilden diese einen Bestandteil des Individualvertrages.

12.4. Ohne ausdrücklichen schriftlichen Hinweis des Kunden können sämtliche Zusendungen per E-Mail getätigt werden, d.h. genügt die Zusendung per E-Mail den Anforderungen des Kunden betreffend Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit.

13. Vertragsdauer

13.1. Verträge werden entweder auf eine im Individualvertrag festlegte feste Dauer oder auf unbestimmte Dauer abgeschlossen.

13.2. Betreffend einmaliger Leistungen endet ein unbefristeter Vertrag mit der Erfüllung.

13.3. Die Bestimmungen betreffend Urheberrecht, Geheimhaltung, Haftung, Datenschutz und Datensicherheit etc. gelten auch nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.

13.4. Ein auf unbestimmte Dauer abgeschlossener Vertrag kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalenderhalbjahres mittels eingeschriebenem Brief gekündigt werden. Der Kunde hat zusätzlich das Recht, den unbefristeten Vertrag zu kündigen.

13.5. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigen Gründen jederzeit auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vorzeitig kündigen:, wenn die jeweils andere Partei gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstösst und auch innerhalb einer gesetzten Nachfrist von 30 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung der gerügte Verstoss nicht behoben wird; zahlungsunfähig ist und entsprechend den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen gegen sie ein Konkurs- oder Nachlassverfahren eröffnet oder beantragt oder mangels Masse abgewiesen wird, oder wenn die Partei irgendwelche andere oder vergleichbare Vorkehrungen zu Gunsten ihrer Gläubiger trifft.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder eines Individualvertrages nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in einem dieser Verträge eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden dann das Vertragswerk so auslegen und gestalten, dass der mit den nichtigen oder rechtsunwirksamen Teilen angestrebte Zweck soweit als möglich erreicht wird.

14.2. Alle Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur verbindlich, wenn sie in schriftlicher Form erfolgen und von beiden Parteien rechtsgültig unterzeichnet werden.

14.3. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wurde, gilt das Domizil von WI data GmbH als Erfüllungsort für die Leistungen unter diesem Vertrag.

14.4. Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf allfällige Rechtsnachfolger zu übertragen. 14.5. Dieser Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten dürfen nur nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung des Vertragspartners auf Dritte übertragen werden.

14.6. Beim Auftreten möglicher Konflikte unter diesem Vertrag sind die Vertragspartner verpflichtet, unverzüglich eine Krisensitzung durchzuführen, das weitere Vorgehen zu besprechen und ein Krisenmanagement, gegebenenfalls unter Beizug sachverständiger Dritter, einzusetzen.

14.7. Beide Vertragspartner verpflichten sich, im Falle eines Rechtsstreites im Zusammenhang mit diesem Vertrag vorgängig sämtliche vorgenannten Schlichtungsmöglichkeiten auszuschöpfen.

14.8. Sollte die WI data GmbH ihre Rechte aus diesem Vertrag, aus welchen Gründen auch immer, nicht geltend machen, so stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht dar.

14.9. Die meist in elektronischer Form abgegebenen Projektdokumente wie Manual, Projektübersichten, Aktivitäten- und Pendenzenliste etc., akzeptieren die Vertragspartner bei einer möglichen Streitigkeit als Beweismittel.

14.10. Dieser Vertrag untersteht Schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufsrechts.

14.11. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt als ausschliesslicher Gerichtsstand Neuheim (Zug). Vorbehalten bleiben zwingende Bestimmungen gemäss GestG.